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  • 01
    Arbeiten in Kanda mit Sozialversicherung in Deutschland

    Liebes Expertenteam,


    der Mitarbeiter unseres Mandanten arbeitet seit Kurzem im Standort in Kanada und bleibt dort 2,5 Jahre. Der deutsche Arbeitsvertrag ruht und es besteht ein neuer Arbeitsvertrag in Kanada. Das Gehalt wird in Kanada ausgezahlt. Die CAN1-Bescheinigung wurde bereits ausgestellt.


    Der Mitarbeiter möchte weiterhin in Deutschland in der Sozialversicherung bleiben. Ist das möglich? Muss der Mitarbeiter eine freiwillige Versicherung abschließen? Können diese Sozialversicherungsbeiträge über den deutschen Arbeitgeber abgeführt werden oder ist dies nur als Selbstzahler möglich?

  • 02
    RE: Arbeiten in Kanda mit Sozialversicherung in Deutschland

    Hallo Klinger,
     
    da nach Ihren Angaben für den Mitarbeiter bereits die Entsendebescheinigung nach Kanada durch die einzugsberechtigte Krankenkasse nach Prüfung ausgestellt wurde, unterliegt die Beschäftigung für den Zeitraum der Entsendung gemäß des deutsch-kanadischen Abkommens über soziale Sicherheit nach unserem Kenntnisstand lediglich der Renten und Arbeitslosenversicherungspflicht.
     
    Kranken- und Pflegeversicherungspflicht nach deutschem Recht besteht demzufolge  nicht.
     
    Da aus Deutschland entsandte Arbeitnehmer in Kanada nur von den entsprechenden Rechtsvorschriften über die Volksrente (Old Age Security Act) und die kanadische Rentenversicherung (Canada Pension Plan) befreit sind, ist nach dem innerstaatlichen Recht von Kanada zu beurteilen, ob und gegebenenfalls zu welchen anderen Bereichen der sozialen Sicherheit die entsandte Person in Kanada Beiträge zu zahlen hat.
     
    Bezüglich der Frage, ob in einem solchen Fall eine freiwillige Versicherung oder eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist, um nach der Rückkehr wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden empfehlen wir der betroffenen Person, dies mit seiner bisherigen Krankenkasse abzustimmen. Eine Beitragsentrichtung über den deutschen Arbeitgeber ist nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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