Eine Arbeitnehmerin hat eine längerdauernde Fußverletzung. Sie arbeitet von zu Hause aus stundenweise am Laptop. U.a. beantwortet sie Fragen und verschickt auch Mails. Bleibt dadurch der Krankenstatus erhalten?
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Eine Arbeitnehmerin hat eine längerdauernde Fußverletzung. Sie arbeitet von zu Hause aus stundenweise am Laptop. U.a. beantwortet sie Fragen und verschickt auch Mails. Bleibt dadurch der Krankenstatus erhalten?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Arbeitstätigkeit während der Krankschreibung ist grundsätzlich zulässig. Die Krankschreibung beinhaltet kein generellen „Arbeitsverbot“.
Der Status der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wird hierdurch auch nicht aufgehoben.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ist der Mitarbeiterin auch als solche, unabhängig von der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu vergüten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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