Sehr geehrtes Expertenforum,
unser englischer Mandant hat einen in Deutschland lebenden neuen Mitarbeiter, der seine Arbeitsleistung zu 50 % in Deutschland sowie zu 50 % in England erbringt. Darüber hinaus verfügt er noch über eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die wöchentliche Arbeitszeit bei unserem Mandanten beträgt 20 Wochenstunden.
Sehe ich es richtig, dass aufgrund der weiteren Beschäftigung in Deutschland und der zu 50 % erbrachten Leistung für unseren Mandanten in Deutschland, der Mitarbeiter in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist?
Im Personalfragebogen hat der neue Mitarbeiter als Krankenkasse Beihilfe / ARAG angegeben. Bei der ARAG handelt es sich um eine private Krankenversicherung für Beamte. Muss ich diese im Lohn so behandeln, wie reguläre private Krankenversicherungen auch oder ist hier etwas zu beachten? Sofern uns der neue Mitarbeiter keine Angabe über seine zuletzt genutzte gesetzliche Sozialversicherung erteilt, können wir die AOK für die Abführung der Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge nutzen?
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
N. Bösch