Hallo liebes AOK-Team,
wir als AG A haben ab August 2025 einen neuen Mitarbeiter (AOK-Mitglied) unbefristet angestellt mit einem Festgehalt von 5.500€ monatlich. Kommendes Jahr dürfte seine monatliche Vergütung eingedenk einer Tarifanpassung allenfalls auf max. 5.700€ monatlich steigen.
Dieser Mitarbeiter war von Januar bis Oktober 2025 beim AG B als AOK-freiwillig-Versicherter mit einem monatlichen Gehalt von 6.500€ beschäftigt, wobei anzumerken ist, dass er von August bis einschl. Oktober 2025 von der Arbeit freigestellt war, sein Gehalt aber monatlich in gleicher Höhe fortgezahlt worden ist. Wir als AG A haben ihn ab August 2025 ebenfalls als AOK-frw.-Versicherten geschlüsselt und abgerechnet. Anzumerken ist, dass beide AG (A + B) die Abrechnungsdaten kollegial ausgetauscht haben - dies im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter.
Wie stellt sich nun aber die Sachlage ab November 2025 dar?
Dann ist seine Mehrfachbeschäftigung beendet und er wäre ab dem 01.11.2025 von uns als AOK-Pflichtversicherter zu schlüsseln?
Oder müsste eine solche Umschlüsselung erst ab dem 01.01.2026 erfolgen?
MfG