Guten Tag,
derzeit beschäftigen wir einen Altersvollrentner, der bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat.
SV-Schlüssel 3321 und Personengruppe DEÜV 119 für Altersvollrentner
Mit dem monatlichen Entgelt liegt der weiterbeschäftigte Rentner im Übergangsbereich.
Ist der Übergangsbereich in diesem Fall anzuwenden?
Vielen Dank.