Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Mitarbeiter reduziert im voraus befristet für die Dauer von sechs Monaten seine Stundenzahl. Mit der reduzierten Stundenzahl wird er weniger als € 2.000 pro Monat verdienen und somit im Übergangsbereich liegen.
Liege ich damit richtig, dass ich ihn für die sechs Monate als "Übergangsbereich" kennzeichne und die besonderen Regelungen in der SV anwende?
Ein Zweifel bleibt, da er in der vorausschauenden Prognose für 12 Monate die durchschnittlich € 2.000 überschreiten würde.
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus,
Payroll_HR_2024