Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu prüfen: Ein Mitarbeiter mit einem vereinbarten regelmäßigen Bruttoeinkommen von 2.500,00 € monatlich unterschreitet durch die Abrechnung von unbezahltem Urlaub für 3 aufeinander folgende Monate die Grenze für den Übergangsbereich (Brutto liegt dann jeweils bei ca. 1.400,00 €). Muss in diesem Fall die Beitragsberechnung für Midijobber angewandt werden? Unserer Ansicht nach nicht, jedoch können wir das nicht hunderprozentig sagen. Wie beurteilen Sie das?
Vielen Dank!