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  • 01
    Anwendung des Übergangsbereiches bei unbezahltem Urlaub

    Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu prüfen: Ein Mitarbeiter mit einem vereinbarten regelmäßigen Bruttoeinkommen von 2.500,00 € monatlich unterschreitet durch die Abrechnung von unbezahltem Urlaub für 3 aufeinander folgende Monate die Grenze für den Übergangsbereich (Brutto liegt dann jeweils bei ca. 1.400,00 €). Muss in diesem Fall die Beitragsberechnung für Midijobber angewandt werden? Unserer Ansicht nach nicht, jedoch können wir das nicht hunderprozentig sagen. Wie beurteilen Sie das?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Anwendung des Übergangsbereiches bei unbezahltem Urlaub

    Guten Tag,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Entgeltspanne zwischen 556,01 und 2.000,00 Euro) liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen. Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, an dem der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.
     
    Übergangsbereichsfälle liegen demnach nicht vor, wenn lediglich Teilarbeitsentgelte (z. B. wegen Ablaufs der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats durch einen unbezahlten Urlaub) innerhalb des Übergangsbereichs liegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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