Expertenforum - Antrag Befreiung Rentenversicherung bei Altersrentnern und Minderjährigen?

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  • 01
    Antrag Befreiung Rentenversicherung bei Altersrentnern und Minderjährigen?

    Guten Tag liebes Team,

    muss ich für Minderjährige und Altersrentner als geringfügig Beschäftigte einen unterschriebenen "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht" in den Unterlagen haben? Bei Altersrentnern gibt es ja ohnehin nichts mehr einzuzahlen und bei Kindern ist das meines Wissens auch noch nicht der Fall. Danke für Ihre Rückmeldung

  • 02
    RE: Antrag Befreiung Rentenversicherung bei Altersrentnern und Minderjährigen?

    Hallo Frau Geithe,
     
    Arbeitnehmer in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind grundsätzlich
    rentenversicherungspflichtig; das heißt, sie werden in der Rentenversicherung kraft Gesetzes an der Beitragszahlung beteiligt. Sie haben aber die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung zu beantragen und somit von der Zahlung ihres Beitragsanteils befreit zu werden.
     
    Rentenversicherungsfreiheit besteht in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze.  
    Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist infolgedessen nicht zu beantragen.
     
    Bei minderjährigen Personen, welche eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, besteht kraft Gesetzes Rentenversicherungspflicht, mit der Option sich von dieser auf Antrag befreien zu lassen. Minderjährige benötigen dafür jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der schriftliche Befreiungsantrag ist den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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