Expertenforum - Antrag auf Kurzarbeitergeld abgeleht,weil weniger als 10% der Mitarbeiter von KUG betroffen sind

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  • 01
    Antrag auf Kurzarbeitergeld abgeleht,weil weniger als 10% der Mitarbeiter von KUG betroffen sind

    Guten Tag,

    wir haben den Fall bei einem neuen Mandanten, dass die Anträge auf Kurzarbeit für zwei Monate abgelehnt wurde, weil nicht 10 % der Mitarbeiter betroffen waren.

    Nun ist die die Frage, wie damit umzugehen ist.

    Hat der betroffene AN nun Anspruch auf den vollen Lohn ( ohne Kürzung) ? Oder muss das Kurzarbeitergeld nun einfach der Lohnsteuer und den Sozialversicherungen unterworfen werden, also netto hochgerechnet werden?

    Wie sieht es hier rechtlich aus?

    Vielleicht kann außer dem Arbeitsrecht auch eine Antwort aus dem Bereich der Sozialversicherung gegeben werden. Das wäre super.

    Vielen Dank im voraus

  • 02
    RE: Antrag auf Kurzarbeitergeld abgeleht,weil weniger als 10% der Mitarbeiter von KUG betroffen sind

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Entscheidend für die Ansprüche der Arbeitnehmer ist die zugrunde liegende Regelung über die Einführung von Kurzarbeit. Sehr häufig ist danach Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit, dass von der Arbeitsagentur tatsächlich Kurzarbeitergeld gewährt wird oder jedenfalls die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vorliegen. Sollte dies in Ihrem Fall auch so sein, ist diese Voraussetzung offensichtlich nicht erfüllt. Das heißt, die Einführung von Kurzarbeit war unwirksam. Dies wiederum führt dazu, dass die Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf die volle Vergütung haben.


    Die Einzelheiten müssten Sie also anhand der konkreten Regelung prüfen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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