Guten Tag,
wir haben den Fall bei einem neuen Mandanten, dass die Anträge auf Kurzarbeit für zwei Monate abgelehnt wurde, weil nicht 10 % der Mitarbeiter betroffen waren.
Nun ist die die Frage, wie damit umzugehen ist.
Hat der betroffene AN nun Anspruch auf den vollen Lohn ( ohne Kürzung) ? Oder muss das Kurzarbeitergeld nun einfach der Lohnsteuer und den Sozialversicherungen unterworfen werden, also netto hochgerechnet werden?
Wie sieht es hier rechtlich aus?
Vielleicht kann außer dem Arbeitsrecht auch eine Antwort aus dem Bereich der Sozialversicherung gegeben werden. Das wäre super.
Vielen Dank im voraus