Hallo,
mein Mandant gehört eine Ferienwohnung. Er möchte nun seine Ehefrau für die Betreuung der Ferienwohnung anstellen. Sie soll mehr als 556,00 € erhalten, demnach ist das Haushaltsscheckverfahren hier nicht anwendbar. Ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hier möglich?
Vielen Dank.