Expertenforum - Anstellung Ehefrau

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  • 01
    Anstellung Ehefrau

    Hallo,

    mein Mandant gehört eine Ferienwohnung. Er möchte nun seine Ehefrau für die Betreuung der Ferienwohnung anstellen. Sie soll mehr als 556,00 € erhalten, demnach ist das Haushaltsscheckverfahren hier nicht anwendbar. Ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hier möglich?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Anstellung Ehefrau

    Guten Tag,
     
    bei Ehegattenbeschäftigungen ist ein Statusfeststellungsverfahren obligatorisch. In Rahmen des Statusfeststellungsverfahren wird festgestellt, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine familienhafte Mitarbeit zugrunde vorliegt.
     
    Bei der DEÜV-Anmeldung ist das Statuskennzeichen „1“ anzugeben und die zuständige Krankenkasse leitet das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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