Sehr geehrte Damen und Herren, uns liegt ein Nachweis über einen ambulante Aufenthalt im Krankenhaus vor. Aufgrund der weiten Anfahrt zur Klinik ist die AN bereits am Vortag angereist.
Zahlen die beiden Tage (Anreise- und Behandlungstag) als Kind-Kranktage mit Kind-Krankengeld oder ist nur der Behandlungstag anzugeben und der Anreisetag als Urlaub zu berücksichtigen.
Vielen Dank! Kluge