Expertenforum - Anspruch auf Lohnfortzahlung bei

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  • 01
    Anspruch auf Lohnfortzahlung bei

    Sehr geehrte Damen und Herren, uns liegt ein Nachweis über einen ambulante Aufenthalt im Krankenhaus vor. Aufgrund der weiten Anfahrt zur Klinik ist die AN bereits am Vortag angereist.

    Zahlen die beiden Tage (Anreise- und Behandlungstag) als Kind-Kranktage mit Kind-Krankengeld oder ist nur der Behandlungstag anzugeben und der Anreisetag als Urlaub zu berücksichtigen.

    Vielen Dank! Kluge


     

  • 02
    RE: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei

    Guten Tag,


    Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben. Eine entsprechende Notwendigkeit ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

    Ausdrücklich bezieht sich der Anspruch auch auf die Begleitung und Betreuung z.B. im Rahmen einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus. Entsprechende Zeiten der Notwendigkeit der Begleitung – auch im Zusammenhang mit einer erforderlichen Anreise – müssten daher vom behandelnden Arzt bescheinigt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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