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  • 01
    Anspruch auf Entgeltfortzahlung und gleichzeitig EU Rente

    Hallo liebes Expertenteam,

    einem Mitarbeiter wurde, aufgrund einer sehr schweren Erkrankung, rückwirkend zum Beginn der Erkrankung eine volle EU Rente bis zur Altersrente zugebilligt.

    Hat er gleichzeitig Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    Mit freundlichen Grüßen


    S. Wilhelm

  • 02
    RE: Anspruch auf Entgeltfortzahlung und gleichzeitig EU Rente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ab dem Zeitpunkt der Rentenbewilligung besteht bei einer vollen Erwerbsminderungsrente kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall seien. Bei Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente ruht das Arbeitsverhältnis in der Regel bereits wegen der Rentenbewilligung.


    Sollte der Arbeitgeber in der Vergangenheit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geleistet haben und sich dieser Zeitraum mit der rückwirkenden Rentenbewilligung überschneiden, so gilt für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dass diese gegebenenfalls als Hinzuverdienst auf die Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet wird. Sollte es keine abweichende Vereinbarung geben, besteht aber für den Arbeitgeber kein Rückforderungsanspruch gegen den Arbeitnehmer. Für einen etwaig gezahlten Krankengeldzuschuss (also nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums) gelten tarifvertraglich zum Teil Sonderregelungen, beispielsweise im öffentlichen Dienst.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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