Guten Morgen,
wie ist die Regelung für Anrechnung von Vorerkrankungen nach einer Fusion des Arbeitgebers?
Bedingt durch die Fusion wurden DEÜV Ab- und Anmeldungen erstellt.
Die Vorerkrankungsanfragen wurden an die entsprechende Krankenkasse übermittelt, aber diese hat uns zurückgemeldet, dass keine Arbeitsunfähigkeitsbesch. vorliegen, obwohl die Bescheinigungen nachweislich dort eingereicht wurden. (Wir hatten vor der Fusion bereits verschiedene Vorerkrankungsanfragen gestellt, die auch beantwortet wurden).
Vielen Dank.