Liebes Experten-Team,
wir haben mal wieder einen Vorgang, bei dem wir Ihre Unterstützung benötigen würden.
Wir haben einen Mitarbeiter der in folgenden Zeiträumen krank war bzw. ist
16.07.2025 - lfd.
22.05.2025 - 23.05.2025
30.08.2024 - 25.10.2024
Welche Zeiträume dürfen für die aktuelle Krankschreibung ab 16.07.2025, auf anrechenbare Vorerkrankungen nach dem §3 EntgFG in Betracht gezogen werden wenn man die 6 bzw. 12 monatige Frist berücksichtigt?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering