Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer war vom 19.08.-05.09.2025 wegen einer Gürtelrose erkrankt. Ab dem 08.09.2025 war er mit einer neuen Diagnose (Überlastungssyndrom) bis 31.10.2025 krankgeschrieben.
Ist die Erkrankung vom 05.08.-05.09.2025 auf Grund der kurzen Unterbrechung nur durch das Wochenende anrechenbar? Wenn das so ist, können Sie mir bitte eine Rechtsgrundlage dafür nennen?
Vielen Dank.