Hallo Expertenteam,
wir haben mit einem ausländischen Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag ab 15.07.2024 abgeschlossen.
Er konnte die Arbeit wegen nicht rechtzeitiger Vorlage des Aufenthaltstitels tatsächlich aber erst am 17.07.2024 aufnehmen, weshalb wir für die Zeit vom 15.07. und 16.07 zwei Tage unbezahlten Urlaub abrechnen würden. Zur Krankenkasse würden wir ihn aber dennoch zum Vertragsbeginn, also ab 15.07.2024 anmelden.
Nun wurde uns gesagt, dass die Anmeldung zur Krankenkasse erst zum 17.07.2024 erfolgen darf.
Was ist richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße
Karin06