Expertenforum - Anmeldung zur Sozialversicherung "Meldegrund 10" bei vorheriger Unterbrechung bei einem anderen Arbeitgeber

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  • 01
    Anmeldung zur Sozialversicherung "Meldegrund 10" bei vorheriger Unterbrechung bei einem anderen Arbeitgeber

    Liebes AOK - Team,

    wir würden gerne wissen, ob wir eine Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen müssen, wenn eine Unterbrechungsmitteilung bei dem vorherigen Arbeitgeber erfolgt ist, und die Beschäftigte bei uns (neuer Arbeitgeber) weiterhin in Unterbrechung ist. Systemseitig wird die Anmeldung nicht erzeugt, diese müssten wir dann über das sv-net Portal melden.

    Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

    Britta Borkowy

    Team Personal

    Service Agentur der Landeskirche

  • 02
    RE: Anmeldung zur Sozialversicherung "Meldegrund 10" bei vorheriger Unterbrechung bei einem anderen Arbeitgeber

    Hallo Frau Borkowy,

    sofern in Ihrer Fallkonstellation tatsächlich ein neues Beschäftigungsverhältnis begründet wird, ist vom vorherigen Arbeitgeber eine Abmeldung mit Grund „30“ und von Ihnen eine Anmeldung mit Grund „10“ (ggf. über das SV-Meldeportal) zu übermitteln.
     
    Eine erneute Unterbrechungsmeldung mit Grund „51“ ist nicht zu erstellen, da diese „Unterbrechung“ dem Rentenversicherungsträger bereits vorliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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