Liebes AOK - Team,
wir würden gerne wissen, ob wir eine Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen müssen, wenn eine Unterbrechungsmitteilung bei dem vorherigen Arbeitgeber erfolgt ist, und die Beschäftigte bei uns (neuer Arbeitgeber) weiterhin in Unterbrechung ist. Systemseitig wird die Anmeldung nicht erzeugt, diese müssten wir dann über das sv-net Portal melden.
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.
Britta Borkowy
Team Personal
Service Agentur der Landeskirche