Expertenforum - Anhörung Amtsgericht > Freistellung Mitarbeiter

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Anhörung Amtsgericht > Freistellung Mitarbeiter

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    einer unsere Kollegen hat eine Ladung zur Anhörung vom Amtsgericht erhalten. Dabei geht es um eine Betreuungssache in seiner Rolle als Vormund für ein Familienmitglied. Leider wissen wir nun nicht, wie es hier abläuft bzgl. Freistellung und Kostenerstattung.


    Wir danken Ihnen für eine Auskunft.


    Mit besten Grüßen aus dem Norden

  • 02
    RE: Anhörung Amtsgericht > Freistellung Mitarbeiter

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung könnte sich in dieser Konstellation aus § 616 BGB ergeben. Danach ist ein Arbeitnehmer bezahlt von der Arbeitsleistung freizustellen, wenn er aus persönlichen Gründen für eine nur kurze Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Gerichtliche Vorladungen werden in der Regel als solche persönlichen Leistungshindernisse angesehen.


    Allerdings ist § 616 BGB häufig im Arbeitsvertrag oder einem etwaig anwendbaren Tarifvertrag ausgeschlossen oder auf bestimmte Anwendungsfälle (beispielsweise Tod eines nahen Angehörigen, eigene Hochzeit, Geburt eines Kindes etc.) eingegrenzt.


    Sie müssten also prüfen, ob in Ihrem Fall § 616 BGB vollständig ausgeschlossen oder auf bestimmte Anwendungsfälle eingegrenzt ist. Sollte letzteres der Fall sein, müssten Sie weiter prüfen, ob einer der ausdrücklich geregelten Fälle der persönlichen Arbeitsverhinderung einschlägig ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.