Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, der bis Juni 2024 in Vollzeit bei uns beschäftigt war und seit August 2024 bei uns weiterhin als Minijobber beschäftigt ist (interner Wechsel von Vollzeit zum Minijob).
Bezüglich der Anhebung des Grundfreibetrag in der Lohnsteuer im Dezember 2024, möchte er nun rückwirkend eine Korrektur der Gehaltsabrechnung für die Zeiträume Jan - Juni 2024 erhalten, damit er diesen Steuervorteil erhält.
Programmtechnisch ist das nicht möglich, da wir ihn seit August als Minijobberin führen und das Programm es somit rückwirkend nicht durchführen kann.
Dieser besagte Mitarbeiter ist der Ansicht, dass wir jedoch in der Pflicht sind, die Korrektur durchzuführen da er bei uns seit 2024 konstant beschäftigt war.
Können Sie uns mitteilen, wie die Rechtslage hier ist?
Sind wir verpflichtet, hier eine Korrektur durchzuführen für Jan - Juni?
Freundliche Grüße