Sehr geehrte Damen und Herren,
es hat sich bei uns folgende Frage ergeben:
Eine GmbH hat 3 Gesellschafter. Zwei Gesellschafter mit 48% und 1 Gesellschafter mit 4% Anteil. Einer der Gesellschafter mit 48% verkauft seinen Anteil an eine Angestellte der GmbH. Ihr Ehemann ist der zweite Gesellschafter mit 48% Anteil. Der Ehemann ist nicht in der GmbH angestellt.
Sehen wir es richtig, dass die Anteile der Angestellten an der GmbH und die Anteile des Ehemann an der selben GmbH nicht als gemeinsame Anteile gesehen werden. Es führt nicht zu einem beherrschenden Arbeitsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, nach Status Feststellung. Die Angestellte ist weiterhin in der gesetzlichen Sozialversicherung zu versichern!
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen!