Guten Tag,
Wir betreuen eine selbstständige Ärztin, diese stell jetzt für 20Std./wö einen Arzt an..
In seiner verbleiben Zeit ist er für den KV Bereitschaftsdienst (ÄBD) tätig. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt durch die KV-Abrechnung der Arbeitgeberin mit Angabe der Arztnummer. Eine direkte Abrechnung mit dem angestellten Arzt ist nicht möglich, weil dieser keine KV-Zulassung hat. Nun muss der Arbeitgeber das Geld ja an den Bereitschaftsarzt, für seine Tätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit weiterleiten. Hierfür stellt der Bereitschaftsarzt eine Honorarrechnung, steuerlich versteuert er die Leistungen wie ein selbstständiger Arzt, aber wie
es mit der SV-Pflicht aus? Ist er von der SV-Pflicht befreit, weil diese Tätigkeit nichts mit seinem Anstellungsverhältnis zu tun hat.
Danke, für Ihre fachliche Stellungnahme.