Liebes Expertenteam,
im Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld ist die Angabe des während der Freistellung ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu machen- Brutto sowie Netto.
Welche Bruttoangabe wird hier explizit benötigt? Gesamtbrutto, Steuerbrutto, KV/PV-Brutto, RV/AV Brutto?
Welche Nettoangabe wird benötigt. Das wirkliche Netto vor Abzug der VBL oder der Auszahlbetrag nach Abzug der VBL?
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
VG maximusterfrau