Expertenforum - Anfrage zur Bescheinigung für die Sozialversicherung während tariflicher Kurzarbeit

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  • 01
    Anfrage zur Bescheinigung für die Sozialversicherung während tariflicher Kurzarbeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Frage zu den Anforderungen an die Bescheinigung für die Sozialversicherung während der tariflichen Kurzarbeit gemäß § 6.2 Abs. 5 TV Besch.


    Konkret geht es um folgende Aspekte:


    Entgeltersatzleistungen (EEL):

    Wenn Mitarbeitende während dieses Zeitraums aus der Lohnfortzahlung fallen, ist dann das abgesenkte Entgelt (aufgrund der verkürzten Arbeitszeit während der tariflichen Kurzarbeit) zu bescheinigen oder muss die Bescheinigung auf Basis des Vollzeitentgelts erfolgen?


    Zuschuss bei Mutterschutz:

    Muss in diesem Fall ebenfalls das abgesenkte Entgelt bescheinigt werden, oder wird hier das ursprüngliche Entgelt auf Vollzeitbasis angesetzt?


    Hintergrund dieser Fragen ist die Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit auf 28 Stunden pro Woche (bzw. eine entsprechende proportionale Reduzierung bei Teilzeit) während der tariflichen Kurzarbeit. Dies wirkt sich nach § 3 TV Besch direkt auf die Monatsentgelte sowie abgeleitete Leistungen aus. Wir möchten sicherstellen, dass die Bescheinigungen korrekt ausgestellt werden und keine Nachteile für die Mitarbeitenden entstehen.


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung! Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

  • 02
    RE: Anfrage zur Bescheinigung für die Sozialversicherung während tariflicher Kurzarbeit

    Guten Tag,
     
    leider ist es für uns nicht eindeutig ersichtlich, welche Bescheinigungen Sie in Ihrer Anfrage meinen. Da Sie das Thema Entgeltersatzleistungen (EEL) anführen, gehen wir von der Übermittlung im Datenträgeraustausch EEL aus.
     
    Grundsätzlich ist für die Berechnung des Krankengeldes der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu übermitteln. Beginnt die Arbeitsunfähigkeit allerdings während eines Kurzarbeitergeld-Zeitraums, so erfolgt die Berechnung aus dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor dem von der Agentur für Arbeit festgelegten Bewilligungsdatum.

    Ihre Fragestellung zum Zuschuss Mutterschaftsgeld betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Anfrage zur Bescheinigung für die Sozialversicherung während tariflicher Kurzarbeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Auf der Internetseite www.gkv-datenaustausch.de finden Sie unter der Rubrik „Entgeltersatzleistung“ die gemeinsamen Grundsätze für den Datenaustausch sowie ausführliche Kommentierungen und Beispieldarstellungen.


    Bitte prüfen Sie, ob Ihnen die dort erteilten Informationen bereits weiterhelfen.


    Sollten danach noch Fragen offen sein, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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