Guten Tag,
zum 01.09.2025 wurde eine neuer Arzt eingestellt. Laut seiner Angabe möchte er gern bei einer privaten Krankenkasse versichert werden.
Nach unserer Berechnung liegt sein regelmäßiges monatliches Einkommen unterhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze. Dabei haben wir den monatlichen Pauschalbetrag für die Rufbereitschaft ohne tatsächliche Inanspruchnahme nicht berücksichtigt. Der Mitarbeiter ist jedoch der Auffassung, dass dieser Pauschalbetrag sein Einkommen über die Versicherungspflichtgrenze hebt und somit eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht möglich wäre. Er bittet uns um Vorlage der entsprechenden gesetzlichen Grundlage.
Wir würden gerne Ihre fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Könnten Sie bitte prüfen, ob unsere Aussage zutreffend ist?
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Mai Thai
Personalsachbearbeiterin