Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb unseres Konzerns steht die Verschmelzung zweier GmbHs bevor. Es handelt sich dabei um eine Verschmelzung durch Aufnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG).
• Aufnehmendes Unternehmen: A GmbH
• Übertragendes Unternehmen: B GmbH
Nach der Verschmelzung wird die B GmbH rechtlich aufgelöst und existiert nicht mehr als eigenständiges Unternehmen. Der Verschmelzungsstichtag wurde rückwirkend auf den 01.07.2024 festgelegt. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister ist für Mitte Februar 2025 vorgesehen, wobei das genaue Veröffentlichungsdatum der Eintragung noch nicht bekannt ist.
Nun stellt sich folgende Frage:
Ab welchem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter der B GmbH in der aufnehmenden A GmbH abgerechnet werden (incl. DEÜV Anmeldung)?
Wer kann mir eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen?
Danke für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen