Expertenforum - Anfrage zur Abrechnung von Mitarbeitern nach Verschmelzung zweier GmbHs

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  • 01
    Anfrage zur Abrechnung von Mitarbeitern nach Verschmelzung zweier GmbHs

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb unseres Konzerns steht die Verschmelzung zweier GmbHs bevor. Es handelt sich dabei um eine Verschmelzung durch Aufnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG).


    • Aufnehmendes Unternehmen: A GmbH

    • Übertragendes Unternehmen: B GmbH


    Nach der Verschmelzung wird die B GmbH rechtlich aufgelöst und existiert nicht mehr als eigenständiges Unternehmen. Der Verschmelzungsstichtag wurde rückwirkend auf den 01.07.2024 festgelegt. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister ist für Mitte Februar 2025 vorgesehen, wobei das genaue Veröffentlichungsdatum der Eintragung noch nicht bekannt ist.


    Nun stellt sich folgende Frage:

    Ab welchem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter der B GmbH in der aufnehmenden A GmbH abgerechnet werden (incl. DEÜV Anmeldung)?


    Wer kann mir eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen?


    Danke für Ihre Auskunft.


    Mit freundlichen Grüßen


     

  • 02
    RE: Anfrage zur Abrechnung von Mitarbeitern nach Verschmelzung zweier GmbHs

    Hallo Jens,
     
    für die Mitarbeiter des übernommenen Betriebes handelt es sich bei einer Verschmelzung rechtlich um einen anderen Arbeitgeber, so dass diese mit dem Meldegrund „30“ bei der bisherigen GmbH ab- und mit dem Meldegrund „10“ unter der Betriebsnummer der übernehmenden GmbH wieder anzumelden sind.
    Da nach Ihren Angaben die ehemalige GmbH ab dem Zeitpunkt der Übernahme (hier: rückwirkend zum 01.07.2024) rechtlich nicht mehr existiert, kann deren Betriebsnummer über diesen Zeitpunkt hinaus nach unserem Verständnis auch nicht mehr verwendet werden.
     
    Zur rechtsverbindlichen Abklärung empfehlen wir Ihnen, eine der betroffenen Krankenkassen zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise mit dieser abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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