Liebes Expertenteam,
meine Frage richtet sich sowohl an die Sozialversicherung, als auch an das Steuerrecht.
Es geht um Studenten, die in unserem Betrieb ihre Abschlussarbeit (Bachelor oder Master) anfertigen. Der Wort im Vertrag lautet hierzu:
*Der Student wird die Abschlussarbeit In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erstellen. Das Unternehmen stellt dem Studenten einen Betreuer zur Seite und einen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung. Der Student ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet und somit während der Zeit der Fertigung der Abschlussarbeit kein Arbeitnehmer des Unternehmens.*
Da der Student eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Dauer der Erstellung erhält, haben wir diesen in unserem Abrechnungssystem angelegt und lediglich Lohnsteuer abgeführt. Aus SV-rechtlicher Sicht kein Arbeitnehmer, daher keine Meldungen und keine Beiträge.
Nun haben wir gelesen, dass auch steuerlich keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt und auch keine Lohnsteuer abzuführen wäre.
Können Sie hierzu etwas sagen? Ist es richtig, dass hier weder Lohnsteuer, noch Sozialversicherung abzuführen sind?
Vielen Dank.
Viele Grüße vom Gehaltsteam