Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Anfertigung einer Abschlussarbeit im Betrieb (Bachelor/Master)

    Liebes Expertenteam,

    meine Frage richtet sich sowohl an die Sozialversicherung, als auch an das Steuerrecht.

    Es geht um Studenten, die in unserem Betrieb ihre Abschlussarbeit (Bachelor oder Master) anfertigen. Der Wort im Vertrag lautet hierzu:

    *Der Student wird die Abschlussarbeit In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen erstellen. Das Unternehmen stellt dem Studenten einen Betreuer zur Seite und einen Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung. Der Student ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet und somit während der Zeit der Fertigung der Abschlussarbeit kein Arbeitnehmer des Unternehmens.*

    Da der Student eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Dauer der Erstellung erhält, haben wir diesen in unserem Abrechnungssystem angelegt und lediglich Lohnsteuer abgeführt. Aus SV-rechtlicher Sicht kein Arbeitnehmer, daher keine Meldungen und keine Beiträge.

    Nun haben wir gelesen, dass auch steuerlich keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt und auch keine Lohnsteuer abzuführen wäre.

    Können Sie hierzu etwas sagen? Ist es richtig, dass hier weder Lohnsteuer, noch Sozialversicherung abzuführen sind?


    Vielen Dank.

    Viele Grüße vom Gehaltsteam

     

  • 02
    RE: Anfertigung einer Abschlussarbeit im Betrieb (Bachelor/Master)

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Bachelor-/Masterarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Bachelor-/Masterarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Sozialversicherungspflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Erstellung der Bachelorarbeit gezahlt wird.
     
    Für die Beantwortung der steuerrechtlichen Frage, haben wir Ihre Anfragen an die Experten aus dem Steuerrecht weitergeleitet, von dort bekommen Sie eine entsprechende Antwort.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Anfertigung einer Abschlussarbeit im Betrieb (Bachelor/Master)

    Sehr geehrter Fragesteller,


    sofern der Student keine Leistungen für das Unternehmen erbringt, sondern die Zahlung für die Überlassung / Nutzungsmöglichkeit der Abschlussarbeit erfolgt, können sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vorliegen. Das Gleiche gilt bei Zahlungen zur Kontaktpflege/möglichen späteren Zusammenarbeit.

    Erfolgt die Zahlung ohne jede Gegenleistung, wäre sie steuerlich als Schenkung zu qualifizieren.

    In sämtlichen Fällen ist jedoch (mangels nichtselbständiger Tätigkeit) keine Lohnsteuer abzuführen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.