Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitgeber A beschäftigt eine Personalie im Rahmen eines Anerkennungspraktikums und versteuert die Vergütung als Hauptarbeitgeber nach der Steuerklasse 1 - auch erhält die Personalie von "Arbeitgeber B" eine Halbwaisenrente, welche nach der Steuerklasse 6 versteuert wird.
Hat die Personalie ein Wahlrecht, bei welchem Arbeitgeber die günstigere Steuerklasse verwendet werden soll?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung