Guten Tag,
wird ein FSJ-ler zur Sozialversicherung an- und abgemeldet? Wenn ja, wie lautet der PGR-Schlüssel und der BGRS?
Vielen Dank
Tanja
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wird ein FSJ-ler zur Sozialversicherung an- und abgemeldet? Wenn ja, wie lautet der PGR-Schlüssel und der BGRS?
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Tanja
Hallo Tanja,
Personen, die einen Jugendfreiwilligendienst bzw. ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ableisten, stehen in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind deshalb kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn ihnen Sachbezüge bzw. eine entsprechende Entgeltersatzleistung und/oder Taschengeld gewährt werden. Diese Bezüge sind immer beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bei der Anmeldung ist der Personengruppenschlüssel „123“ zu verwenden. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „1111“
Mit freundlichen Grüßen
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