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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Altersvorsorge

    Hallo,

    ich betreue einen Mandanten, mit Sitz in Deutschland. Eine Arbeitnehmerin wird dauerhaft von Bulgarien arbeiten. Es wird eine bulgarische Lohnabrechnung die die AHK erstellt. Die Arbeitnehmerin hat jedoch eine betriebliche Altersvorsorge. Kann diese auch weiterhin über die bulgarische Lohnabrechnung laufen. Was muss hier beachtet werden.


    Vielen Dank.


     

  • 02
    RE: Altersvorsorge

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht ist vom Territorialprinzip geprägt. Dieses besagt, dass immer das Recht des Beschäftigungsstaats, hier Bulgarien, Anwendung findet. Da nach Ihrer Schilderung die Beschäftigung dauerhaft in Bulgarien ausgeübt wird, kann in Deutschland keine Versicherungspflicht entstehen und das Gehalt wird – richtigerweise- über Bulgarien abgerechnet.

    n Deutschland werden keine Meldungen erstellt oder Beiträge fällig, so dass wir Ihnen empfehlen, sich bezüglich der Behandlung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit dem bulgarischen SV-Träger in Verbindung zu setzen, da hier bulgarisches Recht Anwendung findet.
     
    Kontaktadresse in Bulgarien:
     
    Central Headquarters of the National Revenue Agency
    Social Insurance Methodology Department
    52 Dondukov Blvd.
    1000 Sofia
    Bulgarien

     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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