Expertenforum - Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze

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  • 01
    Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze werden mit der Personengruppe 120 geschlüsselt. Die Beitragsgruppenschlüsselung KV 3 - RV 1 - AV 1 - PV 1. D.h., es werden noch volle Beitäge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

    Frage: Bedeutet das, dass falls dieser Altersrentner seinen Job verliert, sich noch arbeitslos melden kann und Arbeitslosengeld erhält?

  • 02
    RE: Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze



    Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze werden mit der Personengruppe 120 geschlüsselt. Die Beitragsgruppenschlüsselung KV 3 - RV 1 - AV 1 - PV 1. D.h., es werden noch volle Beitäge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.


    Frage: Bedeutet das, dass falls dieser Altersrentner seinen Job verliert, sich noch arbeitslos melden kann und Arbeitslosengeld erhält?

     

  • 03
    RE: Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    Hallo Lohnbüro KD,
     
    wir stimmen Ihnen zu, dass Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze  
    mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“) zu melden sind.
     
    Dabei werden auch für diesen Personenkreis „volle“ Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
     
    Allerdings ruht nach unserem Kenntnisstand der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 156 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) III, wenn eine Altersvollrente „zuerkannt“ wurde.  
     
    Daher empfehlen wir dem betroffenen Mitarbeiter, die Frage von Ansprüchen und leistungsbegründeten Voraussetzungen direkt mit der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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