Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze werden mit der Personengruppe 120 geschlüsselt. Die Beitragsgruppenschlüsselung KV 3 - RV 1 - AV 1 - PV 1. D.h., es werden noch volle Beitäge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Frage: Bedeutet das, dass falls dieser Altersrentner seinen Job verliert, sich noch arbeitslos melden kann und Arbeitslosengeld erhält?