Hallo, was ist bei der Konstellation Altersvollrentner - privat krankenversichert zu beachten?
Hat der AN den Anspruch auf steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV?
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Hallo, was ist bei der Konstellation Altersvollrentner - privat krankenversichert zu beachten?
Hat der AN den Anspruch auf steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV?
Hallo Marchie,
privat krankenversicherte Altersrentner erhalten als Beschäftigte, die nach § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) versicherungsfrei sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat. Da der Arbeitnehmer eine Altersrente nach Vollendung des Lebensjahres für den Anspruch auf Regelaltersrente erhält, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist (2023: 7,0%).
Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zu privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Beitragszuschuss aufgrund des Bezuges der Altersrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss aufgrund seines Rentenbezuges erhält, hat auf die Höhe des Beitragszuschusses, den der Arbeitgeber im Rahmen der Beschäftigung zu zahlen hat, keine Auswirkungen.
Bezüglich Ihrer Frage zum Steuerrecht empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Grüße
Marchie
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