Wir haben einen Altersvollrentner der über der Minijobgrenze verdient aber in der Gleitzone. Muss die Midijobregelung angewendet weren? Muss der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur privaten KV/PV zahlen?
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Altersvollrentner Privat KV
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RE: Altersvollrentner Privat KV
Guten Tag,
die besonderen Regelungen für die Beitragsberechnung für Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (2026: 603,01-2.000 Euro) finden auch bei beschäftigten Rentnern Anwendung.
Nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind oder, die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
Sofern Arbeitnehmer, wie in ihrem Sachverhalt, eine Altersvollrente beziehen, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist.
Neben dem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung haben Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach §§ 22 und 23 SGB XI bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, auch einen Anspruch auf den Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experteneam -
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RE: Altersvollrentner Privat KV
Verstehe ich Sie richtig, dass wir unseren Altersvollrentner einen steuer- und sv-freien Arbeitgeberzuschuss zahlen müssen? Er bekommt eine Altersvollrente und hat bei uns einen Job angefangen während er schon Rente bezieht.
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RE: Altersvollrentner Privat KV
Guten Tag,
privat versicherte Rentner, die zusätzlich einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen, erhalten einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 257 Abs. 2 SGB V.
Daneben erhalten Sie nach § 106 SGB VI einen Krankenversicherungszuschuss auf Grundlage der Rentenzahlung. Beide Regelungen sehen eine Begrenzung auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlen Beitrages vor. Die Ansprüche bestehen nebeneinander und werden nicht angerechnet.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung hat der Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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