Liebes Expertenteam,
ein Rentner, welcher die Regelaltersgrenze erreicht hat bezieht eine gesetzliche Rente und ist darüber gesetzlich krankenversichert.
Nun erhält dieser Rentner einen Anstellungsvertrag (8 Stunden/Woche) als geschäftsführender Gesellschafter. Der Rentner ist beherrschender Gesellschafter. Das Entgelt zuzüglich PKW beläuft sich bei ca. € 1.200,00.
Frage 1
Wird dieser Rentner wird mit Personengruppe 920 und Beitragsgruppenschlüssel 0000 abgerechnet?
Frage 2
Bleibt dieser Rentner weiterhin gesetzlich versichert über die Rentenversicherung oder muss er sich freiwillig versichern? Wenn er sich freiwillig versichern muss, auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung der KV-Beiträge (Bruttolohn oder Gewinn)? Gibt es dann eventuell Freibeträge?
Frage 3
Sollte sich der Rentner freiwillig versichern müssen, darf er dann einen ein steuerpflichtigen Zuschuss vom AG erhalten, welcher dann im Rahmen der "Aktivrente" steuerfrei wäre?
Lieben Dank für Ihre geschätzte Unterstützung!
Emmely