Ein Mitarbeiter hat die Regelaltersrente erreicht. Er arbeitet weiter und möchte keine Beiträge mehr in die RV zahlen. Ist der richtige Beitragsgruppenschlüssel nun 3321 und der Personengruppenschlüssel 119? Sein Gehalt beträgt 1700 €. Wäre er damit auch Minijobber?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Kerstin