Guten Tag,
ich habe jemanden, mit dem ein Altersteilzeitverhältnis vereinbart wurde. Hieraus erhält er auch sv-freie Aufstockungsbeträge. Die Aktivphase -es handelt sich um das Blockmodell- ist demnächst abgeschlossen.
Jetzt besteht der Wunsch, dass dieser MA auch in der Freizeitphase im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung -nebenher- weiterbeschäftigt wird um das know-how weiter nutzen zu können.
Aus meiner Sicht wäre das dem Sinn der Altersteilzeit abträglich und widerspricht diesem. Das auch, obwohl eine Beschäftigung bei einem anderen AG im gleichen Umfang möglich ist. Beim gleichen AG ist es nach meiner Auffassung nicht möglich, zumindest wenn die gleichen Aufgaben übertragen werden, wie hier der Fall.
Gibt es hier ggfls. eine Ausnahme, die ich nicht kenne oder ist meine Auffassung korrekt?
Schönen Gruß
M. Häßler