Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter A geht in Altersteilzeit (Blockmodell).
Das durchschnittliche Regelarbeitsentgelt in der Altersteilzeit beträgt unter 2000€ (=Übergangsbereich).
Ist auch in der Altersteilzeit der Übergangsbereich anzuwenden und der Mitarbeiter A als Midijobler zu verbeitragen?
Wie werden die unterschiedlichen Entgelte (KV/PV/AV und RV) beim Meldeverfahren berücksichtigt. Sind hier 2 Entgelte auszuweisen?