Expertenforum - Altersteilzeit und Hinzuverdienst

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  • 01
    Altersteilzeit und Hinzuverdienst

    Guten Morgen liebes Servviceteam,


    welchen Hinzuverdienst darf der Arbeitnehmer haben, wenn er in der Passivphase ist? Gilt das Rundschreiben noch? Zweite Beschäftigung ist bei einem anderen Arbeitgeber. Das Arbeitsamt fördert diese Altersteilzeit nicht. Danke

  • 02
    RE: Altersteilzeit und Hinzuverdienst

    Hallo Xy,
     
    für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung im Sinne der Sozialversicherung sind zusätzlich ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber unschädlich. Hierbei ist es unerheblich, ob die Nebenbeschäftigung während der Arbeits- oder Freistellungsphase ausgeübt bzw. begonnen wurde. Auch die Höhe des Arbeitsentgelts sowie der Versicherungsstatus der jeweiligen Beschäftigung ist hierbei unerheblich.
     
    Die sich aus dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände zur Sozialversicherung vom 02.11.2010 zum „Altersteilzeitgesetz; Versicherungs-, beitrags-, melde- und leistungsrechtliche Auswirkungen“ ergebenden Regelungen sind weiterhin gültig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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