Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Altersteilzeit. Ein MA ist aktuell aufgrund Überschreitens der JAE freiwillig gesetzlich krankenversichert (Firmenzahler). Er hat bereits das 60 Lj. überschritten.
Ab dem Zeitpunkt der Altersteilzeit wird der MA die JAE nicht mehr überschreiten.
Muss ich den MA als "normalen" MA ummelden? Wie lautet dann der BGS?
Oder werden die Beiträge weiterhin an Hand der BBG berechnet?
Ich habe leider hierzu keine Quellen (Besprechungsergebnisse) gefunden und auch dafür wäre ich dankbar.
Schönen Gruß