Expertenforum - Altersteilzeit und Einmalbezug

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  • 01
    Altersteilzeit und Einmalbezug

    Guten Tag,


    wir haben einen Mitarbeiter in Altersteilzeit, der sich in der Arbeitsphase befindet.


    Können Sie uns mitteilen, welche Besonderheiten bestehen, wenn wir diesem Mitarbeiter eine Einmalzahlung (Prämie) auszahlen möchten? Es besteht kein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.


    Danke.

  • 02
    RE: Altersteilzeit und Einmalbezug

    Guten Tag,
     
    für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Einmalzahlungen sind somit ebenfalls mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil dem Zeitraum (vor oder seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens) zuzuordnen, dem sie auch für die Beitragsberechnung nach § 23a SGB IV zugeordnet werden.
     
    Daraus ergeben sich folgende Konstellationen:
    • Einmalzahlungen, die der Zeit vor der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zuzuordnen sind, sind bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens nicht zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft des im Störfall beitragspflichtigen Teils des Wertguthabens nicht.
    • Einmalzahlungen, die der Zeit seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zuzuordnen sind, sind bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft für den im Störfall beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens.
     
    Die Regelungen des § 23a Abs. 4 SGB IV (Märzklausel) gelten entsprechend.
    Sofern eine Einmalzahlung dem vorhergehenden Kalenderjahr zugeordnet wird, können sich Auswirkungen auf die SV-Luft für die Beitragsberechnung in einem Störfall ergeben, der in dem Kalenderjahr vor der Einmalzahlung (wegen nicht vereinbarungsgemäßer Auszahlung / Teilauszahlung des Entgeltguthabens) eingetreten war. In einem solchen Fall ist die vorherige Beitragsberechnung im Störfall zu korrigieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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