Liebes Experten-Team,
wir hätten mal wieder einen Vorgang, bei dem wir Ihre Hilfe benötigen würden.
Wir haben einen Mitarbeiter, der sich derzeit bis Ende des Jahres in der passiven Phase der Altersteilzeit (Blockmodell) befindet. Derzeit ist der Sozialversicherungsschlüssel 9111.
Jetzt hat uns der Mitarbeiter informiert, dass er für längere Zeit ins Ausland gehen wird und seine gesetzliche Krankenversicherung auf Anwartschaft umstellen möchte und er sich selber für die Zeit über eine Auslandskrankenversicherung versichern möchte.
Jetzt unsere Frage, kann der Mitarbeiter seine gesetzliche Krankenversicherung auf Anwartschaft umstellen? Wenn ja, was müssen wir als Arbeitgeber berücksichtigen? Erhalten wir eine Info der Krankenkasse? Sind wir verpflichtet trotz der Umstellung auf Anwartschaft den vollen AG-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung an den Mitarbeiter zu zahlen?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering