Sehr geehrtes Team,
leider haben wir aktuell den Fall, dass ein Mitarbeiter, der sich in der passiven Phase der Altersteilzeit befand, verstorben ist.
Nach unserem Wissenstand wird das noch angesparte Guthaben für die Altersteilzeit an die Erben des Verstorbenen ausgezahlt.
Meiner Auffassung nach wurde das angesparte Guthaben von dem Verstorbenen in der Aktivphase erarbeitet und ist somit wie Gehalt, Urlaubsabgeltung und Co. sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu behandeln, d.h. SV-Beiträge über den Verstorbenen abführen und Steuern über den entsprechenden Erben.
Können Sie mir mitteilen, ob meine Auffassung korrekt ist oder ob der Sachverhalt doch anders behandelt werden muss und ob der Sachverhalt bei einem Altersteilzeitler in der aktiven Phase anders zu behandeln ist?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Yannick K.