Hallo,
wir haben jetzt einen Störfall in der Altersteilzeit. Der Mitarbeiter stand eigentlich kurz vor dem Ende seiner Freistellungsphase und dem regulären Renteneintritt und hat jetzt aber rückwirkend ab 01.04.2024 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten.
Nach den ersten Berechnungen erhält der Mitarbeiter kein Störfall-Wertguthaben ausgezahlt, sondern es entsteht eine Rückforderung aus dem Störfall-Wertguthaben.
Wie ist dies sozialversicherungsrechtlich umzusetzen und wie zu melden?
Vielen Dank!