Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bieten Altersteilzeit im Blockmodell an.
Das Unternehmen gewährt einen Zuschuss (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur
Rentenversicherung. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Rentenbeitrag für
100 % der bisherigen Beschäftigung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung und dem auf der Basis des Teilzeit-Arbeitsentgelts
berechneten Rentenbeitrag.
Ist die Höhe dieser freiwilligen Rentenversicherungsaufstockung in die gesetzliche Rentenversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22. a) oder bei Rentenversicherungsfreiheit mit Versicherung im berufsständigen Versorgungswerk in Zeile 22. b) zu bescheinigen?
Falls nicht, muss die Höhe in einer anderen Zeile bescheinigt werden, falls ja, in welcher?
Vielen Dank.