Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir bieten Altersteilzeit im Blockmodell an.


    Das Unternehmen gewährt einen Zuschuss (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur

    Rentenversicherung. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Rentenbeitrag für

    100 % der bisherigen Beschäftigung bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der

    gesetzlichen Rentenversicherung und dem auf der Basis des Teilzeit-Arbeitsentgelts

    berechneten Rentenbeitrag.


    Ist die Höhe dieser freiwilligen Rentenversicherungsaufstockung in die gesetzliche Rentenversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22. a) oder bei Rentenversicherungsfreiheit mit Versicherung im berufsständigen Versorgungswerk in Zeile 22. b) zu bescheinigen?


    Falls nicht, muss die Höhe in einer anderen Zeile bescheinigt werden, falls ja, in welcher?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrte Fragesteller,


    zunächst eine Rückfrage: Besteht die Altersversorgung bei einem berufsständischen Versorgungswerk oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung?


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unsere Frage ist für beide Sachverhalte/Fälle gestellt.


    Vielen Dank.


    MfG

     

  • 04
    RE: Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach den Ausführungen in Ziffer 15 a) des BMF-Schreibens vom 5.9.2024 (GZ IV C 5 - 2378/19/10002 :002) sind nur die nicht (nach § 3 Nr. 28 EStG) steuerfreien Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung zu erfassen (also regelmäßig 50% des Gesamtbetrages) und zwar bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern in Zeile 23a, bei Versicherten berufsständischer Versorgungswerke in Zeile 23b. Die steuerfreien Anteile werden nicht in der Bescheinigung erfasst.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    zum Verständnis. Es geht uns bei der Anfrage um die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bezuschussung durch den Arbeitgeber zum Versorgungswerk und nicht um die Arbeitnehmeranteile. Demnach betrifft es die Zeilen 22a) oder 22b).


    Können Sie bestätigen, dass in den Zeilen 22a) oder 22b) lediglich die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk zu bescheinigen sind, die auf der Basis des tatsächlichen Altersteilzeit-RV-Bruttos (50%) erfolgt sind und das die geleistete Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung nicht anzugeben ist?


    Vielen Dank für eine Klarstellung.



     

  • 06
    RE: Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    korrekt; die Arbeitgeber - Anteile sind in Zeile 22a (gesetzlich Versicherte) bzw. 22b (Versorgungswerk) ebenfalls nur insoweit anzugeben, als keine Steuerfreiheit besteht.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 07
    RE: Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Sie schreiben "korrekt; die Arbeitgeber - Anteile sind in Zeile 22a (gesetzlich Versicherte) bzw. 22b (Versorgungswerk) ebenfalls nur insoweit anzugeben, als keine Steuerfreiheit besteht."


    Könnten Sie näher ausführen, was wir unter "als das keine Steuerfreiheit besteht" verstehen können? Steuerfreiheit von was?


    Vielen Dank.

  • 08
    RE: Altersteilzeit Rentenversicherungsaufstockung durch den Arbeitgeber / Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der Lohnsteuerbescheinigung sind die nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfreien Beträge nicht zu erfassen. Nur die "Restbeträge" werden also in Zeilen 22a/b bzw. 23a/b vermerkt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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