Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rundschreiben des GKV-Spitzenverband zur Altersteilzeit vom 02.11.2010 steht unter Pos. 2.2.4:
"Zum Regelarbeitsentgelt können - neben dem laufenden Arbeitsentgelt - z.B. gehören: Vermögenswirksame Leistungen, Prämien und Zulagen, .....". In der beispielhaften Aufzählung sind Provisionen nicht genannt.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
Wenn z.B. Versicherungsreferenten aus den Versicherungsabschlüssen oder Immobilienvermittler aus den Vermittlungsgebühren monatlich eine Provision in unterschiedlicher Höhe erhalten, gehören diese Provisionen zum Regelarbeitsentgelt, sind zu halbieren und anschließend aufzustocken?
Gibt ist der Unterschied zwischen monatlichen Provisionen und einer monatlichen Prämie in der Altersteilzeit?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.