Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben leider den Fall, dass ein Mitarbeiter in Altersteilzeit während der Freistellungsphase verstorben ist und das Wertguthaben an die Erben ausgezahlt werden soll.
Ist es korrekt, dass das verbleibende Wertguthaben beim Verstorbenen nach den Regelungen des Störfalls verbeitragt werden muss und der verbleibende Betrag als Einmalzahlung / Sterbegeld (steuerpflichtig aber sozialversicherungsfrei) an die Erben ausgezahlt werden muss?
Vielen Dank vorab!