Sehr geehrtes Expertenteam,
wir werden in Zukunft Altersteilzeit anbieten.
Ich habe eine Frage zur Berechnung des Rentenaufstockungsbetrages.
Beispiel:
Regelarbeitsentgelt ATZ 7.500,-
90 % von 8050,- 7.245,-
80 % von 7500,- 6.000,-
7.245 - 7500 ergibt einen Minusbetrag von 255 €. Muß der Minusbetrag noch auf den Rentenaufstockungsbetrag hinzugerechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen