Wir haben ab dem 01.09.2025 einen ehemaligen Zahnarzt welcher Altersruhegeld von einem
Versorgungswerk bekommt. ( EUR 4063,22)
Parallel ist er jetzt bei uns als Vorstandmitglied beschäftigt.( EUR 21.186,50)
Er ist privat Kranken versichert.
Bleibt dieser Status so, oder muss er jetzt in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln
und Beiträge dort abführen.
meine Schlüsselung für die Vorstandsvergütung ist jetzt 0320 Personengruppenschlüssel 119
Sollte er KV-Pflichtig sein, kann er sich hierfür befreien lassen?