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  • 01
    Altersruhegeld vo nVersorgungswerk und private KV

    Wir haben ab dem 01.09.2025 einen ehemaligen Zahnarzt welcher Altersruhegeld von einem

    Versorgungswerk bekommt. ( EUR 4063,22)

    Parallel ist er jetzt bei uns als Vorstandmitglied beschäftigt.( EUR 21.186,50)

    Er ist privat Kranken versichert.

    Bleibt dieser Status so, oder muss er jetzt in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln

    und Beiträge dort abführen.

    meine Schlüsselung für die Vorstandsvergütung ist jetzt 0320 Personengruppenschlüssel 119

    Sollte er KV-Pflichtig sein, kann er sich hierfür befreien lassen?

  • 02
    RE: Altersruhegeld vo nVersorgungswerk und private KV

    Guten Tag,
     
    Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft sind in einer Beschäftigung in dem Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
     
    Eine entsprechende Regelung in der Krankenversicherung und damit auch in der Pflegeversicherung ist nicht vorgesehen. Hier hat die Beurteilung nach den allgemein gültigen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu erfolgen.
     
    Krankenversicherungsfrei sind Arbeitnehmende, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025 73.800 EUR) übersteigt. In dem von Ihnen geschilderten Fall gehen wir bei den Bezügen von monatlichen Beträgen aus.
     
    Insoweit besteht hier auch keine Krankenversicherungspflicht.
     
    Sofern die Regelaltersgrenze der Rentenversicherung erreicht ist, ist, wie von Ihnen genannt, die Beitragsgruppe 0320 und die Personengruppe 119 zu verwenden. Sollte diese nicht erreicht sein, verwenden Sie bitte die Beitragsgruppe 0310 und die Personengruppe 119.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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