Hallo Expertenteam,
eine Minijobbern, bezieht Regelaltersrente und hat im April 2023 die Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters abgegeben.
Sie hat den Minijob zum 31.12.2024 gekündigt. Nun möchte der gleiche Arbeitgeber die Dame wieder einstellen zum 01.02.2025 oder zum 01.03.2025. Ist es richtig, falls die Anstellung erst zum 01.03.2025 erfolgt, dass die Arbeitnehmerin rentenversicherungsfrei, mit Schlüssel 6500 abgerechnet werden kann, da eine Unterbrechung von 2 Monaten vorgelegen hat? Bei einer Anstellung ab 01.02.2025 mit Schlüssel 6100, da nur ein Monat dazwischen liegt?
Danke für Ihre Hilfe