Ich habe einen Mitarbeiter, der rückwirkend ab Mai 2025 eine Altersrente wegen Schwerbehinderung erhält und bereits 65 ist - ist er mit 3111 und 120 oder schon mit 119 und 3321 zu schlüsseln, da das Eintrittsalter in die Rente bei Schwerbehinderung bereits bei 65 liegt?
Expertenforum - Altersrenter mit Schwerbehinderung

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Altersrenter mit Schwerbehinderung
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RE: Altersrenter mit Schwerbehinderung
Guten Tag,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehört zu den gesetzlichen Altersrenten.
Mit Rentenbeginn entfällt der Anspruch auf Krankengeld, so dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist. In der Arbeitslosenversicherung sind beschäftigte Rentner weiterhin versicherungspflichtig, bis sie das maßgebliche Lebensjahr für die Regelaltersrente vollenden. Auch in der Rentenversicherung bleibt - bei vorzeitigem Rentenbezug - die Versicherungspflicht bis zum Erreichen des Alters für die Regelaltersrente erhalten.
Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Erst wenn das Alter für die Regelaltersrente erreicht ist, ist der Beitragsgruppenschlüssel in „3321“ zu ändern (Personengruppenschlüssel „119“).
Mit freundlichen Grüßen
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