Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Altersrente

    Hallo zusammen,


    mir liegt ein Rentenbescheid vor. Darauf steht, dass eine Altersrente für langjährig Versicherte gewährt wird.

    Dann steht da zusätzlich noch 2 Sätze tiefer: Ab dem ... leisten wir die gewählte Teilrente.


    Wie muss ich den Mitarbeiter nun melden?


    Danke vorab.


     

  • 02
    RE: Altersrente

    Guten Tag,
     
    beschäftigte Arbeitnehmer, die eine Altersrente für langjährig Versicherte (Vollrente) beziehen und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sind mit der Personengruppe „120“ und der Beitragsgruppe „3111“ zu schlüsseln. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ und der Personengruppenschlüssel „119“ anzuwenden
     
    Beziehen Alters- oder Erwerbsminderungsrentner nur eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung kann Versicherungsfreiheit aufgrund des Lebensalters eintreten. Bei beschäftigten Teil-Rentnern für langjährig Versicherte verbleibt es bei der Personengruppe 101 und den Beitragsgruppen 1111.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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